Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
Wichtiger Hinweis: Diese AGB sind ein redaktioneller Entwurf auf Basis gängiger Standardklauseln und stellen keine Rechtsberatung dar. Vor produktivem Einsatz empfehlen wir eine Prüfung durch einen Fachanwalt für IT- bzw. Vertragsrecht.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen Edolind Asllani, handelnd unter „EDAS Digital Solutions" mit dem Markennamen „KOSVEX" (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Outsourcing-, Nearshoring- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch eine schriftliche oder per E-Mail erfolgte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Die elektronische Form (Textform per E-Mail) ist ausreichend.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung, Bereitstellung dedizierter Teams (Staff Augmentation), QA, Testing, DevOps sowie damit verbundene Beratungsleistungen.
(2) Konkrete Leistungsgegenstände, Umfang, Stundenkontingente, Rollenprofile und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Statement of Work („SOW").
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Tätigkeit (Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB), keinen bestimmten Erfolg.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Wirkt der Auftraggeber an erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig mit, gerät er in Annahmeverzug. Daraus resultierende Mehraufwände und Verzögerungen trägt der Auftraggeber.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag bzw. SOW. Abrechnungsmodelle sind Time & Material (nach tatsächlich geleisteten Stunden), Dedicated Team (fester Monatspreis pro FTE) oder Festpreis.
(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Auf die Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; es gilt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
(3) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. SOW.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 7 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei strikt vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des Vertrags zu nutzen.
(2) Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 3 Jahren bestehen.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.
(2) Für Datentransfers in die Drittländer Kosovo und Albanien werden die EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) als geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO vereinbart.
§ 9 Nutzungsrechte / Geistiges Eigentum
(1) An den vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnissen (Software-Code, Konzepte, Dokumentationen) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht.
(2) Der Auftragnehmer behält das Recht, allgemein anwendbare Methoden, Konzepte und Tools, die unabhängig vom konkreten Auftraggeber existieren, auch für andere Kunden zu nutzen.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die im konkreten Einzelvertrag innerhalb der letzten 12 Monate gezahlte Nettovergütung.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie Schäden aus Datenverlust ist – außer in den Fällen von Abs. 1 – ausgeschlossen.
§ 11 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeitenden oder Subunternehmer des Auftragnehmers, mit denen er im Rahmen der Vertragserfüllung Kontakt hatte, abzuwerben oder unmittelbar zu beauftragen. Bei Verstoß ist eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe eines 6-fachen Bruttomonatsgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters fällig, weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Heilbronn.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.